ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN /AGB
DER ELVIS-TRIBUTE-SHOW

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber (Endkunde) die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der ELVIS-TRIBUTE-SHOW.

Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall das Rücktrittsrechts und Rückgabe der Karte nur bis zum Tag vor dem tatsächlich verlegten Veranstaltungstermin.

Eintrittskarten werden grundsätzlich zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde.

Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, insbesondere Film-, Videoaufnahmen oder fotografieren ist nur nach Genehmigung und anschließender Übersendung einer Kopie mit Freigabe zur Veröffentlichung der Aufzeichnung gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt, bis der Eigentümer einer Löschung bzw. Freigabe der Aufnahme zugestimmt hat.

Gefährliche Gegenstände wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgebracht werden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke der Veranstaltung entstehen können. Schadensersatzansprüche und Haftung für Sach- und Körperschäden sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern, indem auch Umbesetzungen möglich sind.

Der Eintrittskarteninhaber willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Bühnenveranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters von der Vorstellung erstellt werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen über einen Sender auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber dem Publikum ausübt. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen.

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Spielstätte/Kontrollzone ihre Gültigkeit.

Fischingen, den 01.07.2006

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